Der EU AI Act ist beschlossen und gilt gestaffelt. Für Kanzleien, die KI im eigenen Betrieb einsetzen, sind vor allem drei Fragen relevant: Welche Rolle nehmen Sie ein?, Welche Risikoklasse hat das System? und Welche Dokumentation ist zu führen?
Ihre Rolle
In den meisten Fällen sind Kanzleien Betreiber ("Deployer") eines KI-Systems – nicht Anbieter. Das reduziert die Pflichten deutlich, entbindet aber nicht von Grundpflichten wie Transparenz gegenüber Mandanten, technischer und organisatorischer Absicherung und der Zweckbindung.
Die pragmatische Reihenfolge
- Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden bereits genutzt – auch informell (z. B. private ChatGPT-Konten)?
- Klassifizierung: Welche Systeme berühren Mandantendaten, Entscheidungen oder Fristen?
- Richtlinie: Eine kurze, interne KI-Nutzungsrichtlinie – ein bis zwei Seiten reichen als Startpunkt.
- Schulung: Nach Art. 4 AI Act ist eine Grundkompetenz Ihrer Mitarbeitenden ausdrücklich gefordert.
Wer das strukturiert angeht, hat die Basis für Compliance und für spätere Skalierung. Weiterführende Details – auch zu Hochrisiko-Systemen – gerne im Rahmen eines Readiness-Audits.