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EU AI Act für Kanzleien: Was Sie jetzt vorbereiten sollten

Eine kurze Einordnung, welche Pflichten der AI Act für Kanzleien mit sich bringt – und was pragmatisch zuerst zu tun ist.

Legal AI1 Min. Lesezeit

Der EU AI Act ist beschlossen und gilt gestaffelt. Für Kanzleien, die KI im eigenen Betrieb einsetzen, sind vor allem drei Fragen relevant: Welche Rolle nehmen Sie ein?, Welche Risikoklasse hat das System? und Welche Dokumentation ist zu führen?

Ihre Rolle

In den meisten Fällen sind Kanzleien Betreiber ("Deployer") eines KI-Systems – nicht Anbieter. Das reduziert die Pflichten deutlich, entbindet aber nicht von Grundpflichten wie Transparenz gegenüber Mandanten, technischer und organisatorischer Absicherung und der Zweckbindung.

Die pragmatische Reihenfolge

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden bereits genutzt – auch informell (z. B. private ChatGPT-Konten)?
  2. Klassifizierung: Welche Systeme berühren Mandantendaten, Entscheidungen oder Fristen?
  3. Richtlinie: Eine kurze, interne KI-Nutzungsrichtlinie – ein bis zwei Seiten reichen als Startpunkt.
  4. Schulung: Nach Art. 4 AI Act ist eine Grundkompetenz Ihrer Mitarbeitenden ausdrücklich gefordert.

Wer das strukturiert angeht, hat die Basis für Compliance und für spätere Skalierung. Weiterführende Details – auch zu Hochrisiko-Systemen – gerne im Rahmen eines Readiness-Audits.

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